2. Zufallskonzepte
   

"Man ist es gewohnt, vom Zufall vorauszusetzen, dass er einer kausalen Erklärung zugänglich sei und eben nur darum als 'Zufall' oder 'Koinzidenz' bezeichnet werde, weil seine Kausalität nicht oder noch nicht aufgedeckt sei. Da man gewohnheitsmäßig von der absoluten Gültigkeit des Kausalgesetzes überzeugt ist, hält man diese Erklärung des Zufalls für zureichend."
"Ist aber das Kausalprinzip nur relativ gültig, so ergibt sich daraus der Schluss, dass, wenn schon die überwiegende Mehrzahl der Zufälle kausal erklärt werden kann, dennoch ein Restbestand, der akausal ist, vorhanden sein muss." (Jung, 1952, S. 6, Naturerklärung und Psyche) 

"Kammerers Tatsachenmaterial enthält nur Zufallshäufungen, deren einzige 'Gesetzmäßigkeit' die Wahrscheinlichkeit ist, d.h. es besteht kein ersichtlicher Anlaß, dahinter irgend etwas anderes zu suchen". 
Und: "Die kasuistische Methode mag der allgemeinen Orientierung gute Dienste leisten; dem Zufall gegenüber ist erfolgversprechend nur die zahlenmäßige Erfassung bzw. statistische Methode."
  

  

                

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